Die HL7 Austria vergibt auch 2021 wieder den „HL7 Austria Student Award“ zur Förderung von herausragenden wissenschaftlichen Arbeiten mit Bezug zu HL7 Standards und zur Unterstützung der Ausbildung in eHealth-Standards.
Insgesamt werden bis zu drei wissenschaftliche Arbeiten im Umfeld von HL7 prämiert, wobei der Preis mit € 500,- für Bachelorarbeiten, € 750,- für Masterarbeiten und € 1000,- für Dissertationen dotiert ist.
Bewerbungen senden Sie bitte bis spätestens 14.02.2021 an office@hl7.at. Sie erhalten bis spätestens 28.03.2021 Rückmeldung, ob Ihre Unterlagen akzeptiert wurden. Wir bitten um Verständnis, dass nur vollständige Bewerbungen akzeptiert werden können.
Die einzureichende wissenschaftliche Arbeit muss sich in wesentlichen Teilen mit HL7 auseinandersetzen und als fertige (approbierte) Bachelorarbeit, Masterarbeit oder als Dissertationsschrift vorliegen.
Eine Bewerbung erfolgt auf Deutsch oder Englisch und umfasst folgende Unterlagen (jeweils als PDF):
- Vollständige Bachelorarbeit, Masterarbeit oder Dissertationsschrift
- Kurzfassung/Abstract der Arbeit
- Kurzpräsentation des Inhalts der Arbeit auf 3 Folien
- Erklärung, in welchem Umfang das HL7 Thema behandelt wird (max. 2 Seiten)
- Lebenslauf mit stichwortartiger Beschreibung des bisherigen (wissenschaftlichen) Werdegangs
Einreichen können Studierende und Personen, deren Studienabschluss nicht länger als ein Jahr zurückliegt.
Eine weitere Voraussetzung für die Einreichung ist, dass die Arbeit an einem österreichischen Institut erstellt wurde oder der Bewerber / die Bewerberin in Österreich studiert oder arbeitet. Eine Mitgliedschaft bei HL7 Austria wird nicht vorausgesetzt. Mit der Teilnahme erklären Sie sich bereit, die Arbeit als PDF der HL7 Austria zur Publikation auf www.hl7.at zur Verfügung zu stellen.
Die Gewinnerinnen und Gewinner werden im Rahmen der HL7 Jahrestagung 2021 in Wien bekannt gegeben. Für akzeptierte Bewerberinnen und Bewerber ist daher die Teilnahme an dieser Veranstaltung kostenlos. Im Zuge der Prämierung der besten Arbeiten präsentieren die Preisträgerinnen bzw. Preisträger ihre Einreichung in einem Kurzvortrag (5 Minuten) anhand der eingereichten Kurzpräsentation.
Etwaige durch die Einreichung anfallende Kosten (wie z.B. Reisekosten) werden nicht erstattet. Die Auswahl der besten Arbeiten erfolgt durch einen wissenschaftlichen Ausschuss. Das Einlegen von Rechtsmitteln gegen die vom Ausschuss getroffene Auswahl ist ausgeschlossen.