CDA Implementierungsleitfäden für e-Medikation und Labormeldung
Die CDA Implementierungsleitfäden für e-Medikation und Labormeldung sind im Ballot 2013 als neue nationale Standards angenommen worden.
Im Zuge der kontinuierlichen Weiterentwicklung der eHealth Applikationen für das österreichische Gesundheitswesen wurden 2013 zwei weitere Implementierungsleitfäden für HL7-CDA Dokumente zur Anwendung im österreichischen Gesundheitswesen entwickelt, die im Rahmen eines normativen Abstimmungsverfahrens durch die HL7 Community („HL7 Ballot„) als nationale Standards bestätigt wurden: Der „Implementierungsleitfaden für Labormeldungen an das Epidemiologische Meldesystem (EMS)“ und der „Implementierungsleitfäden für HL7-CDA R2: e-Medikation“.
Der erste abgestimmte Vorschlag war der Implementierungsleitfaden für Labormeldungen an das Epidemiologische Meldesystem (EMS). Hintergrund der CDA Labormeldung ist eine Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, die eine elektronische Meldung von meldepflichtigen Krankheiten durch Labors an das EMS per 01.01.2014 vorschreibt. Diese elektronische Meldung kann zum einen über ein Webformular und zum anderen über eine Webservice-Systemschnittstelle erfolgen. An der Webservice Systemschnittstelle wird ein HL7 CDA R2 Dokument übergeben, für das ein Implementierungsleitfaden entwickelt wurde. (Weitere Informationen)
Im zweiten Ballot geht es um die „e-Medikation“. eine Anwendung für die österreichische elektronische Gesundheitsakte „ELGA“. Verschreibungen, Empfehlungen und Abgaben von Medikamenten und anderen wechselwirkungsrelevanten Präparaten können über CDA-Dokumente zwischen Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken übertragen werden (weitere Informationen). Dafür wurde der Implementierungsleitfaden e-Medikation für HL7-CDA R2 Dokumente zur Anwendung im österreichischen Gesundheitswesen erarbeitet und ebenfalls abgestimmt.
Der HL7 Ballot 2013 über die beiden Implementierungsleitfäden war ein großer Erfolg. Das für die Gültigkeit des Ballots erforderliche Quorum war mit 25% der Mitglieder sehr hoch gesteckt, konnte aber durch die rege Beteiligung leicht übertroffen werden. Für keinen der beiden Leitfäden wurde mit Ablehnung gestimmt, dennoch wurde eine Vielzahl konstruktiver Kommentare rückgemeldet.
Hier die Ergebnisse im Detail:
Teilnahme:
EMS: 30% aller Mitglieder / 35% der organisationellen Mitglieder (Unternehmen und Organisationen)
e-Medikation: 30% aller Mitglieder / 35% der organisationellen Mitglieder (Unternehmen und Organisationen)
Abstimmung:
EMS: 95% Zustimmung, 5% Enthaltung, 0% Ablehnung
e-Medikation: 95% Zustimmung, 5% Enthaltung, 0% Ablehnung
Kommentare (nach Ballot-Reconciliation):
EMS: 107 gesamt, davon 98 akzeptiert (darunter 6 negative Kommentare)
e-Medikation: 63 gesamt, davon 53 akzeptiert (darunter 2 negative Kommentare)
Die Kommentare wurden in der „Ballot-Reconciliation“ vom Technischen Komitee analysiert, kategorisiert und bewertet. Nicht überzeugende oder missverständliche Kommentare wurden im Einverständnis mit den Teilnehmern zurückgewiesen. Alle verbleibenden Kommentare konnten gemeinsam mit den Autoren der Implementierungsleitfäden aufgelöst werden. Die verbesserten Implementierungsleitfäden werden als nationale HL7 Standards publiziert.
Vor allem die Anzahl der Kommentare zeigt das detaillierte Interesse der Ballotteilnehmer und die Qualität der Abstimmung. Damit wurde auch die Qualität der entstehenden Leitfäden entscheidend verbessert. Einherzliches Dankeschön an allle Teilnehmer für Ihre Unterstützung zu dem tollen Erfolg!
Für das Technische Komitee
Alexander Mense & Stefan Sabutsch