Nutzungsbedingungen und Lizenzinformationen
(1) Der Verein HL7 Austria erarbeitet Regeln für den Datenaustausch im Gesundheitswesen durch Festlegung von Standards im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung – unter Verwendung von Originalstandards der Organisation „Health Level Seven® International“. Die originalen HL7-Standards sind geistiges Eigentum der Health Level Seven® International. Der Verein HL7 Austria ist der legitimierte rechtliche Vertreter von HL7® International in Österreich.
(2) Unter „Standards“ werden hier kollektiv alle verschiedenen Werke zusammengefasst, die von HL7 Austria erarbeitet oder herausgegeben werden. Die Standards umfassen auch Spezifikationen, Profile, Implementierungsleitfäden und Empfehlungen sowie Terminologien und Value Sets auf Medien in allen papiergebundenen und elektronischen Formaten (z.B. PDF, Word, XML, ZIP, Excel, CSV…) und Distributionskanälen.
(3) Der Gebrauch der Standards von Health Level Seven® International zum Zwecke der Erstellung, des Verkaufs und des Betriebs von Computerprogrammen ist kostenfrei. Der Gebrauch der Standards ist nicht an Zulassungsrichtlinien gebunden und erfordert keine Meldung an die Standardisierungsorganisationen. Die vollständigen Nutzungsbedingungen sehen sie unter http://www.hl7.org/legal/ippolicy.cfm?ref=nav .
(4) Die von HL7 Austria erarbeiteten eigenen Standards und die Bearbeitungen der Standards von HL7 International stellen Werke im Sinne des österreichischen Urheberrechtsgesetzes dar und unterliegen daher urheberrechtlichem Schutz.
(5) HL7 Austria genehmigt die Verwendung dieser Standards für die Zwecke der Erstellung, des Verkaufs und des Betriebs von Computerprogrammen, sofern nicht anders angegeben oder sich die Standards auf andere Urheber- oder Lizenzrechtlich geschützte Werke beziehen.
(6) Die vollständige oder teilweise Veröffentlichung der Standards (zum Beispiel in Spezifikationen, Publikationen oder Schulungsunterlagen) ist nur mit einer ausdrücklichen Genehmigung der HL7 Austria gestattet. Mitglieder von HL7 Austria sind berechtigt, die Standards vollständig oder in Auszügen ausschließlich organisationsintern zu publizieren, vervielfältigen oder verteilen.
(7) Die Veröffentlichung eigener Anpassungen der HL7 -Spezifikationen (im Sinne von Lokalisierungen) oder eigener Leitfäden erfordert eine formale Vereinbarung mit der HL7 Austria. Die HL7 Austria behält sich das Recht vor, solche Lokalisierungen ihren Mitgliedern zur Abstimmung vorzulegen. Die HL7 Austria hat das Recht, Lokalisierungen für die Nutzung in Österreich oder auch international frei zur Verfügung zu stellen (open access). Will eine Organisation einen eigenen HL7-Leitfaden veröffentlichen, so ist die Abstimmung mit HL7 Austria und eine formale Bestätigung erforderlich.
(8) Die Wortmarken HL7, HL7 International und HL7 Austria sowie ihre Logos sind geschützt. Bei Weiterentwicklungen der Spezifikationen (Lokalisationen) ist also u.a. die Verwendung von Wortkonstrukten wie „HL7-Leitfaden“ mit den Organisationen abzustimmen.
Zuletzt aktualisiert am 17.11.2016
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